Private Abwasserkanäle

Welche Kosten entstehen

Kosten zur Inspektion und Sanierung privater Entwässerungsanlagen

Auf dieser Seite finden Eigentümer:innen und Kommunen kompakte Orientierungswerte zu Inspektions- und Sanierungskosten privater Entwässerungsanlagen. Die Beispiele zeigen typische Spannweiten und Faktoren, die die Kosten beeinflussen – insbesondere bei Sammelausschreibungen.

Überblick und Durchschnittswerte

Die beiden folgenden Fälle sind exemplarisch zu sehen. Grundsätzlich haben die Erfahrungen in der Gemeinde Schwanau gezeigt, dass die Kosten für die Inspektion im Mittel bei 1.200 Euro pro Grundstück liegen (in der Regel große Grundstücke mit langen Leitungen, im Mittel 30 m Schmutzwasserleitungen).

Die Kosten für die Inspektion sind vor allem abhängig von der

  • Länge der zu untersuchenden Leitungen
  • Anzahl und Lage der Verzweigungen und Bögen
  • Zugänglichkeit der Leitungen

Die Kosten für die Sanierung von Schäden in Grundstücksentwässerungsanlagen lagen in nahezu der Hälfte der Fälle zwischen 1.500 Euro und 4.500 Euro.

Die Kosten für die Sanierung sind vor allem abhängig von der

  • Zugänglichkeit der Leitungen (Überbauung, Befestigung)
  • Tiefenlage der Leitungen
  • Art des Schadens
  • Länge und des Umfangs schadhafter Leitungen

Beispiel 1: Einfamilienhaus - Sanierung in geschlossener Bauweise

Entwässerung mit Verzweigungen

Die beiden folgenden Bilder zeigen einen beispielhaften Auszug aus dem Kataster und einen Lageplanausschnitt nach erfolger Inspektion mit Darstellung des Leitungsverlaufs und Kennzeichnung der vorgefundenen Schäden.

Leitungsverlauf aus der Inspektion

Kosten Inspektion (inkl. 19 % MwSt.)

(bei Sammelausschreibung)

  • Vorbereitung ca. 100 Euro pro Grundstück
  • optische Inspektion ca. 400 – 700 Euro pro Grundstück
  • Auswertung ca. 100 Euro pro Grundstück

Summe: ca. 600 – 900 Euro pro Grundstück

Kosten Sanierung (inkl. 19 % MwSt.)

(bei Sammelausschreibung)

  • Planung und Beratung ca. 300 Euro
  • Baukosten inkl. TV-Abnahme ca. 2.400 - 3.000 Euro

Summe: ca. 2.700 - 3.300 Euro pro Grundstück

Beispiel 2: Einfamilienhaus - Erneuerung der Leitungen

Einfache Entwässerungsstruktur

Auch für dieses Beispiel sind nachfolgend ein Auszug aus dem Kataster und ein Lageplanausschnitt nach erfolger Inspektion mit Darstellung des Leitungsverlaufs abgebildet.

Leitungsverlauf aus der Inspektion

Kosten Inspektion (inkl. 19 % MwSt.)

(im Gemeindeauftrag)

  • Reinigung
  • optische Inspektion
  • Ortung
  • Erstellung des Lageplans
  • Dokumentation
  • Dichtheitsprüfung (hier nicht erforderlich, da erkennbar undicht)

Summe: ca. 550 Euro

Kosten Sanierung (inkl. 19 % MwSt.)

(Sammelausführung durch Eigentümer)

  • Planung und Beratung
  • Neuverlegung
  • Dichtheitsprüfung (Abnahme)

Summe: ca. 2.200 Euro

FAQ

Häufige Fragen zu Kosten privater Entwässerungsanlagen

Wer trägt die Kosten für die Sanierung der Grundstücksentwässerungsanlagen?

Grundsätzlich sind die Grundstückseigentümer für den ordnungsgemäßen Zustand der Anlagen verantwortlich und müssen die Sanierungskosten tragen.

Werden die Sanierungskosten von der Versicherung erstattet?

Je nachdem, was in der Police vereinbart ist, können Sanierungsmaßnahmen als Versicherungs­fall gelten.

Es gibt Tarife, in denen Rohrbrüche versichert sind. Hier wäre zu beweisen, dass die Leitung einen Rohrbruch (und z.B. nicht "nur" Risse) aufweist. Die Schäden müssen vor der Sanierung eindeutig und nach­vollziehbar dokumentiert werden.

Beim Abschluss einer Versicherung sollten Sie sich gut beraten lassen, um im Schadensfall nicht wegen unerkannter Einschränkungen keinen Anspruch auf Regulierung zu haben. Manche Versicherungs­gesell­schaften bieten nur Tarife an, die eine vorherige Inspektion voraussetzen.

Ein Blick in die Police kann sich lohnen!

Sind die Sanierungskosten steuerlich absetzbar?

Unter bestimmten Voraussetzungen können die Sanierungskosten in der Steuererklärung als Handwerkerleistung geltend gemacht werden.
Unverbindliche Hinweise:

  • nur Kosten innerhalb des eigenen selbstgenutzten Grundstücks
  • nur Anteil an den Arbeitskosten (kein Material)
  • Höchstbetrag beachten

Bei vermieteten Objekten ggf. als Werbungskosten absetzbar.

Bitte informieren Sie sich beim Finanzamt oder Ihrem Steuerberater!!