Was kostet eine Prüfung?

Der Auftragsumfang einer Dichtheits­prüfung beinhaltet folgende Teilleistungen:

  • An- und Abfahrt TV-Inspektion- u. Hochdruckspüler- Kombination mit 2 Mann Bedienungspersonal
  • Hochdruckreinigung der Leitungen und Kontrollschächte
  • Zustandserfassung der Leitungen und Kontrollschächte (Überprüfung der optischen Dichtheit) mittels TV-Inspektion
  • Ortung und Markierung der Leitungsknickpunkte, Abzweige und Gebäudeanschlüsse bzw. -übergänge
  • Aufmaß der Markierungspunkte bezogen auf vorhandene Gebäude
  • Dokumentation der TV-Inspektion (Untersuchungsprotokolle, Fotos der Einzelschäden, Kanalvideos auf CD oder DVD)
  • Bestandslageplan gemäß DIN 1986-30
  • Schriftliche Dichtheitsbescheinigung

Die Kosten für die Prüfung einer Grundstücksentwässerungsanlage sind u.a. abhängig von

  • der Länge und dem Verlauf der Leitungen,
  • dem Grad der Verzweigung und
  • der Zugänglichkeit (z.B. mit/ohne Schacht).

Geschätzte Kosten für die Prüfung einer kleinen Grundstücks­entwässerungs­anlage ohne abzweigende Leitungen:

Hauptleitung bis 10 m
keine Nebenleitungen

Mit Kontrollschacht: ca. 400,00 EUR
Ohne Kontrollschacht: ca. 550,00 EUR

(Die hier genannten Preise sind unverbindlich und nur als Anhaltswert zu verstehen.)

Geschätzte Kosten für die Prüfung einer mittleren Grundstücks­entwässerungs­anlage mit wenig abzweigenden Leitungen:

Hauptleitung bis 10 m
Nebenleitungen bis 15 m

Mit Kontrollschacht: ca. 800,00 EUR
Ohne Kontrollschacht: ca. 1.100,00 EUR

(Die hier genannten Preise sind unverbindlich und nur als Anhaltswert zu verstehen.)

Geschätzte Kosten für die Prüfung einer großen Grundstücks­entwässerungs­anlage mit vielen abzweigenden Leitungen:

Hauptleitung bis 15 m
Nebenleitungen bis 25 m

Mit Kontrollschacht: ca. 1.350,00 EUR
Ohne Kontrollschacht: ca. 1.800,00 EUR

(Die hier genannten Preise sind unverbindlich und nur als Anhaltswert zu verstehen.)

Sie können die Kosten reduzieren, indem Sie:

  • sich mit Ihren Nachbarn zusammenschließen, um die Prüfungen gemeinsam zu beauftragen,
  • notwendige Vorleistungen erbringen, wie das Beschaffen von Planunterlagen zu Gebäude und Grundstück,
  • rechtzeitig vor dem Prüfungstermin Schächte und Revisionsöffnungen freilegen.