Was kostet eine Prüfung?
Der Auftragsumfang einer Dichtheitsprüfung beinhaltet folgende Teilleistungen:
- An- und Abfahrt TV-Inspektion- u. Hochdruckspüler- Kombination mit 2 Mann Bedienungspersonal
- Hochdruckreinigung der Leitungen und Kontrollschächte
- Zustandserfassung der Leitungen und Kontrollschächte (Überprüfung der optischen Dichtheit) mittels TV-Inspektion
- Ortung und Markierung der Leitungsknickpunkte, Abzweige und Gebäudeanschlüsse bzw. -übergänge
- Aufmaß der Markierungspunkte bezogen auf vorhandene Gebäude
- Dokumentation der TV-Inspektion (Untersuchungsprotokolle, Fotos der Einzelschäden, Kanalvideos auf CD oder DVD)
- Bestandslageplan gemäß DIN 1986-30
- Schriftliche Dichtheitsbescheinigung
Die Kosten für die Prüfung einer Grundstücksentwässerungsanlage sind u.a. abhängig von
- der Länge und dem Verlauf der Leitungen,
- dem Grad der Verzweigung und
- der Zugänglichkeit (z.B. mit/ohne Schacht).
Geschätzte Kosten für die Prüfung einer kleinen Grundstücksentwässerungsanlage ohne abzweigende Leitungen:
Hauptleitung bis 10 m
keine Nebenleitungen
Mit Kontrollschacht: ca. 400,00 EUR
Ohne Kontrollschacht: ca. 550,00 EUR
(Die hier genannten Preise sind unverbindlich und nur als Anhaltswert zu verstehen.)
Geschätzte Kosten für die Prüfung einer mittleren Grundstücksentwässerungsanlage mit wenig abzweigenden Leitungen:
Hauptleitung bis 10 m
Nebenleitungen bis 15 m
Mit Kontrollschacht: ca. 800,00 EUR
Ohne Kontrollschacht: ca. 1.100,00 EUR
(Die hier genannten Preise sind unverbindlich und nur als Anhaltswert zu verstehen.)
Geschätzte Kosten für die Prüfung einer großen Grundstücksentwässerungsanlage mit vielen abzweigenden Leitungen:
Hauptleitung bis 15 m
Nebenleitungen bis 25 m
Mit Kontrollschacht: ca. 1.350,00 EUR
Ohne Kontrollschacht: ca. 1.800,00 EUR
(Die hier genannten Preise sind unverbindlich und nur als Anhaltswert zu verstehen.)
Sie können die Kosten reduzieren, indem Sie:
- sich mit Ihren Nachbarn zusammenschließen, um die Prüfungen gemeinsam zu beauftragen,
- notwendige Vorleistungen erbringen, wie das Beschaffen von Planunterlagen zu Gebäude und Grundstück,
- rechtzeitig vor dem Prüfungstermin Schächte und Revisionsöffnungen freilegen.
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